Das GEG unterscheidet klar zwischen Situationen, in denen gemessen werden muss – und solchen, in denen es dringend empfohlen wird.
Sobald eine Lüftungsanlage oder Wärmerückgewinnung eingebaut wird, ist der Nachweis der Luftdichtheit nach GEG verpflichtend. Nur mit gültigem Messprotokoll kann der Effizienzstandard anerkannt werden.
Wer KfW-Förderung über das Bundesförderungsprogramm Effizienzhaus (BEG) beantragt, muss den n₅₀-Wert durch eine qualifizierte Messung belegen. Ohne Prüfbericht keine Auszahlung.
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung sollten Sie nicht auf die Messung verzichten. Ohne Test gibt es keinen Nachweis, ob Dampfbremse und Folien einwandfrei ausgeführt wurden.
Bei Fenstertausch, Dachdämmung oder Kellersanierung lohnt sich eine baubegleitende Messung – besonders dann, wenn die luftdichte Ebene berührt wird.
Das GEG schreibt vor, dass Gebäude dauerhaft luftundurchlässig errichtet werden müssen. § 26 GEG regelt die Anforderungen an die Luftdichtheit und die Anerkennung von Messungen im Rahmen des Energienachweises. Bei Nichteinhaltung droht die Aberkennung des Effizienzstandards und damit der Verlust von Fördermitteln.
Leckagen in der Luftdichtigkeitsschicht sind nicht sichtbar – ihre Folgen aber schon.
Warme Raumluft dringt durch Leckagen in die Dämmung und kondensiert dort. Das Ergebnis: Schimmel und Fäulnis in der Dachkonstruktion – unsichtbar, bis der Schaden massiv ist. Sanierungskosten: mehrere Tausend Euro.
Jede ungedichtete Fuge oder Durchdringung lässt Heizwärme entweichen. Ein schlechter n₅₀-Wert bedeutet direkt messbar höhere Energiekosten – dauerhaft, jedes Jahr.
Undichte Stellen erzeugen lokale Kaltluftströmungen – kalte Füße, Zugerscheinungen und ungleichmäßige Raumtemperaturen. Besonders im Winter deutlich spürbar.
Ohne nachgewiesenen n₅₀-Wert erkennt die KfW den angesetzten Effizienzstandard nicht an. Im Extremfall wird die gesamte Förderung zurückgefordert.
Nur mit einem Messergebnis in der Hand können Sie nachweisen, ob die Dampfbremse korrekt ausgeführt wurde. Der Prüfbericht ist Ihr Dokument für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
Der n₅₀-Wert erklärt
Höchster Standard – quasi luftdicht
Gesetzlicher Mindestwert für Förderung
Akzeptabel, aber verbesserungswürdig
Deutlicher Handlungsbedarf
KfW und BAFA setzen für BEG-Effizienzhaus-Standards einen gemessenen n₅₀-Nachweis voraus. Ohne ihn wird der Förderantrag abgelehnt oder bereits ausbezahlte Mittel zurückgefordert.
Feuchtigkeit in der Dämmung ist unsichtbar – bis Schimmel an der Oberfläche sichtbar wird. Dann sind bereits tragende Konstruktionen betroffen. Sanierung: 5.000–30.000 €.
Ohne Nachweis der Luftdichtheit müssen Energieausweisaussteller einen schlechteren Luftwechselwert ansetzen – das verschlechtert die Energieklasse Ihres Gebäudes messbar.
Der häufigste Fehler: Erst messen wenn alles fertig und verkleidet ist. Dann sind Nachbesserungen extrem teuer.
Wände, Dach und Fenster sind eingebaut. Die luftdichte Ebene (Dampfbremse / Folie) wird gerade verlegt.
Sobald die luftdichte Ebene fertiggestellt, aber noch nicht durch Gipskarton oder Verkleidungen abgedeckt ist.
Leckagen sind jetzt direkt zugänglich und lassen sich mit minimalem Aufwand nachbessern – ohne Wände aufzureißen. Diese Messung spart im Problemfall tausende Euro an Nachbesserungskosten.
Trockenbau, Böden und Elektroinstallation werden eingebaut. Neue Durchdringungen entstehen – sollten ebenfalls luftdicht abgeschlossen werden.
Die offizielle Messung nach Fertigstellung des Gebäudes. Ergebnis: der KfW-konforme Prüfbericht, der für Förderanträge und den Energieausweis benötigt wird.